Trends & Recht · Stand August 2026

Wohin Webdesign läuft – und was dabei gilt.

Die meisten Trendlisten sind Geschmacksfragen. Die interessanten Bewegungen im Webdesign kommen gerade nicht aus der Ästhetik, sondern aus drei Richtungen: aus der Art, wie Menschen suchen, aus dem Gesetzblatt und aus der Frage, wer eine Website eigentlich betreut. Diese Seite ordnet alle drei ein – mit Datum, Quelle und ohne Marketing-Nebel.

01 · Richtungen

Sechs Bewegungen, mit Richtung

Ein Trend ohne Richtung ist nur ein Bild. Deshalb steht hier jeweils, wovon sich das Web wegbewegt – und wohin.

01

Von Platzierung zu Zitierbarkeit

weg von

Ein Platz in der Trefferliste, der den Klick bringt.

hin zu

Als Quelle in einer generierten Antwort genannt werden.

Immer mehr Suchen enden ohne Klick, weil die Antwort direkt angezeigt wird. Wer nicht in dieser Antwort vorkommt, existiert in der Wahrnehmung nicht – unabhängig vom Ranking. Das verschiebt die Arbeit von Keywords hin zu präzisen, eigenständig zitierbaren Aussagen und strukturierten Daten.

02

Von schön zu bedienbar

weg von

Barrierefreiheit als optionale Kür am Projektende.

hin zu

WCAG 2.1 AA als Grundausstattung ab Entwurf eins.

Diese Bewegung ist keine Geschmacksfrage mehr, sondern seit Juni 2025 für einen großen Teil der Anbieter Gesetz. Sie verändert Gestaltung real: ausreichende Kontraste, sichtbarer Tastaturfokus, echte Beschriftungen statt Platzhaltertexte, Bedienbarkeit ohne Maus. Vieles davon macht Seiten auch für Nichtbetroffene besser.

03

Von Effekt zu Ruhe

weg von

Animation überall, Parallax auf jedem Abschnitt.

hin zu

Wenige, gezielte Bewegungen mit klarer Aufgabe.

Bewegung wird sparsamer eingesetzt, weil sie Ladezeit kostet, auf schwächeren Geräten ruckelt und bei manchen Menschen körperliches Unwohlsein auslöst. Der heutige Standard: Motion nur dort, wo sie etwas erklärt – und immer mit einer stillen Variante für alle, die reduzierte Bewegung eingestellt haben.

04

Von fremden Servern zu eigenen

weg von

Schriften, Skripte und Icons von fremden Diensten.

hin zu

Assets lokal ausliefern, Abhängigkeiten reduzieren.

Jede externe Einbindung überträgt die IP-Adresse der Besucher an Dritte und ist damit begründungspflichtig – der bekannteste Fall betrifft dynamisch eingebundene Google Fonts. Dazu kommt der praktische Effekt: weniger Verbindungen bedeuten schnellere Seiten und weniger Stellen, an denen etwas ausfallen kann.

05

Von Vorlage zu Charakter

weg von

Austauschbare Baukasten- und Template-Ästhetik.

hin zu

Eigene Typografie, eigene Farbwelt, eigene Haltung.

Je einfacher sich Standardseiten automatisiert erzeugen lassen, desto weniger unterscheidbar wird das Mittelfeld – und desto stärker wirkt eine Seite, die sichtbar von Menschen entschieden wurde. Differenzierung entsteht nicht durch mehr Effekte, sondern durch konsequente Entscheidungen bei Schrift, Farbe und Tonalität.

06

Von Seiten zu Systemen

weg von

Jede Unterseite einzeln gestalten und pflegen.

hin zu

Ein Baukasten aus Komponenten mit festen Regeln.

Websites wachsen. Ohne System bricht die visuelle Linie spätestens bei der dritten Landingpage, und jede Änderung kostet erneut Abstimmung. Mit System entstehen neue Seiten aus vorhandenen Bausteinen – das ist der eigentliche Grund, warum Erweiterbarkeit günstiger ist als jedes Redesign.

02 · Branchen

Was in deiner Branche zählt

Dieselbe Technik, sehr unterschiedliche Prioritäten. Wähle eine Branche – die Einschätzung wechselt.

Handel & E-Commerce

Die Branche mit dem höchsten Pflichtenumfang, weil hier fast immer Verbraucher direkt kaufen.

Worauf es ankommt
Tempo im Checkout, ehrliche Versand- und Retourenangaben vor dem Kauf, funktionierende Suche, mobile Bedienbarkeit mit einer Hand.
Typischer Fehler
Die Startseite ist optimiert, der Bestellprozess nicht. Genau dort entscheidet sich der Umsatz – und genau dort fällt fehlende Barrierefreiheit zuerst auf.
Rechtlicher Fokus
BFSG greift in voller Breite, dazu Preisangabenverordnung, Widerrufsbelehrung, Button-Lösung und Verpackungsregister.

03 · Rechtliches

Was für Websites gilt

Sechs Themen, die 2026 tatsächlich Konsequenzen haben – mit dem Datum, seit dem sie greifen.

Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist eine sorgfältig recherchierte Orientierung für Website-Betreiber und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls. Ob und in welchem Umfang eine Pflicht dich trifft, hängt von Unternehmensgröße, Angebot und Zielgruppe ab. Alle Angaben mit Stand August 2026.

seit 28.06.2025hohe Relevanz

Barrierefreiheit: das BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Anbieter, deren digitale Dienstleistungen sich direkt an Verbraucher richten – Onlineshops, Buchungsstrecken, Kundenkonten, Bankdienste. Technischer Maßstab ist die Norm EN 301 549, die auf die WCAG 2.1 Level AA verweist.

  • Nicht betroffen: rein private Seiten und reine B2B-Angebote.
  • Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz, sofern sie keine Dienstleistungen für Verbraucher digital anbieten.
  • Sanktion: Bußgelder bis 100.000 Euro.

Praktisch heißt das: Kontraste prüfen, alles per Tastatur bedienbar machen, Formularfelder korrekt beschriften, Alternativtexte für Bilder pflegen – und eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen.

seit 02.08.2026brandneu

KI-Kennzeichnung: Artikel 50 KI-Verordnung

Die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung gelten seit wenigen Tagen vollumfänglich. Wer ein KI-System einsetzt, mit dem Menschen direkt interagieren, muss sie darüber informieren – ein Chatbot muss sich als KI zu erkennen geben, üblicherweise beim ersten Kontakt.

  • Künstlich erzeugte oder manipulierte Bilder, Ton- und Videoinhalte müssen als solche erkennbar sein.
  • Für maschinenlesbare Markierung KI-generierter Inhalte bestehen ergänzende Anforderungen.
  • Ausgenommen sind unter anderem offensichtlich künstlerische Inhalte sowie Texte, die redaktionell geprüft und verantwortet werden.

Wer einen KI-Chat oder KI-Bilder auf der Website nutzt, sollte jetzt prüfen, ob der Hinweis vorhanden und deutlich genug ist.

seit 14.05.2024oft übersehen

Impressum: jetzt § 5 DDG

Das Digitale-Dienste-Gesetz hat das Telemediengesetz abgelöst. Die Impressumspflicht steht seitdem in § 5 DDG statt in § 5 TMG. Inhaltlich hat sich nichts geändert – aber unzählige Impressen verweisen bis heute auf ein Gesetz, das es nicht mehr gibt.

  • Betroffen ist jedes geschäftsmäßige Angebot, auch Freiberufler, Blogs mit Werbung und Social-Media-Profile.
  • Die Nennung des Paragrafen ist ohnehin nicht vorgeschrieben – der veraltete Verweis kann auch ersatzlos entfallen.
  • Fehlende oder falsche Angaben können abgemahnt werden; Bußgelder bis 50.000 Euro sind möglich.

Ein Blick ins eigene Impressum dauert eine Minute und ist eine der günstigsten Risikoreduzierungen überhaupt.

§ 25 TDDDGhohe Relevanz

Einwilligung und Cookie-Banner

Für das Speichern von Informationen auf dem Endgerät – Cookies, aber auch Local Storage – braucht es grundsätzlich eine Einwilligung. Entscheidend ist die Gestaltung des Banners: Ablehnen muss genauso einfach sein wie Zustimmen.

  • Der Ablehnen-Button gehört auf die erste Ebene, gleichwertig in Sichtbarkeit, Größe, Farbe und Platzierung.
  • Die Ablehnung darf nicht mehr Klicks kosten als die Zustimmung.
  • Maßstab der Aufsichtsbehörden ist die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz; das Verwaltungsgericht Hannover hat die Anforderung im März 2025 bestätigt.

Der häufigste Mangel ist nicht ein fehlender Ablehnen-Button, sondern ein optisch schwächerer. Ein grauer Textlink neben einem farbigen Zustimmen-Button erfüllt die Anforderung nicht.

DSGVODauerthema

Externe Ressourcen und Drittanbieter

Jede von einem fremden Server nachgeladene Datei überträgt die IP-Adresse der Besucher dorthin. Das ist begründungspflichtig – und in vielen Fällen nur mit vorheriger Einwilligung zulässig.

  • Betroffen sind vor allem dynamisch eingebundene Schriften, Karten, Videos, Social-Media-Einbettungen und Analyse-Skripte.
  • Sauberste Lösung: Schriften und Skripte lokal ausliefern, Einbettungen erst nach Klick laden.
  • Mit jedem Dienstleister, der Daten in deinem Auftrag verarbeitet, ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO nötig – auch mit dem Hoster.

Ein praktischer Test: Seite im privaten Fenster öffnen, Entwicklerwerkzeuge auf den Netzwerk-Tab stellen und prüfen, welche fremden Domains vor jeder Einwilligung kontaktiert werden.

UrheberrechtDauerthema

Bilder, Schriften und KI-Inhalte

Die teuersten Fehler auf Websites entstehen selten durch Technik, sondern durch fremdes Material ohne saubere Rechte.

  • Für jedes Bild sollte dokumentiert sein, woher es stammt und welche Lizenz gilt – inklusive geforderter Urhebernennung.
  • Auch Schriftarten sind lizenzpflichtig. Eine Desktop-Lizenz erlaubt nicht automatisch die Einbindung auf einer Website.
  • Bei KI-generierten Bildern ist die Rechtelage je nach Dienst und Eingabematerial unterschiedlich; die Nutzungsbedingungen des Anbieters sind maßgeblich.
  • Bei erkennbaren Personen kommt zum Urheberrecht das Recht am eigenen Bild hinzu.

Eine schlichte Liste mit Quelle, Lizenz und Datum je Bild kostet wenig und erspart im Streitfall sehr viel.

04 · Betreuung

Eigene Mitarbeiter oder externe Agentur?

Eine Agentur, die diese Frage stellt, hat ein offensichtliches Eigeninteresse. Deshalb hier zuerst die Fälle, in denen du uns nicht brauchst.

Die Entscheidung wird meist als Kostenfrage geführt, und das führt fast immer in die Irre. Der bessere Ausgangspunkt ist die Änderungsfrequenz: Wie oft muss an der Seite tatsächlich etwas passieren? Daraus folgt fast alles Weitere – denn interne Betreuung ist eine Investition in Verfügbarkeit, externe Betreuung eine Investition in Spezialwissen. Wer selten etwas ändert, zahlt intern für Leerlauf. Wer täglich etwas ändert, zahlt extern für Abstimmung.

Eher intern lösen

Wenn Tempo und Nähe zählen

  • Inhalte ändern sich täglich oder wöchentlich. Jede Änderung über einen Dienstleister zu schicken, kostet mehr Zeit als die Änderung selbst.
  • Inhalt ist Kerngeschäft – bei Medien, Shops mit wechselndem Sortiment oder Veranstaltern gehört Pflege ins Haus.
  • Das Wissen ist bereits da und verteilt sich auf mehr als eine Person.
  • Die Inhalte sind vertraulich oder erfordern kurze Abstimmungswege mit Fachabteilungen.

Der Haken: Fachwissen zu Barrierefreiheit, Datenschutz und technischem SEO veraltet schnell. Eine einzelne Person, die „das mitmacht", ist ein Risiko – fällt sie aus, steht die Seite still.

Eher extern vergeben

Wenn Tiefe punktuell gebraucht wird

  • Die Seite ändert sich selten, muss aber jederzeit korrekt und aktuell sein.
  • Es steht ein Sprung an – Relaunch, Barrierefreiheits-Umbau, Umstellung auf GEO-fähige Struktur.
  • Spezialwissen wird selten gebraucht, dann aber vollständig: Rechtsänderungen, Performance, strukturierte Daten.
  • Das Team ist klein und soll sich auf das eigentliche Geschäft konzentrieren.

Der Haken: Ohne klare Zuständigkeit im Unternehmen verwaist auch eine extern gebaute Seite. Es braucht intern eine Person, die entscheidet – nicht umsetzt, aber entscheidet.

Der Regelfall

In der Praxis gewinnt fast immer das Mischmodell

Die Agentur baut das System und übernimmt, was selten anfällt und Spezialwissen verlangt: Struktur, Technik, Barrierefreiheit, Rechtsthemen, Messung. Das Unternehmen pflegt, was oft anfällt und Fachwissen über das eigene Geschäft verlangt: Texte, Bilder, Termine, Angebote. Entscheidend ist, dass die Grenze vorher schriftlich gezogen wird – nicht beim ersten Problem.

Drei Fragen klären das Modell zuverlässiger als jede Angebotsliste: Wer darf ohne Rückfrage veröffentlichen? Wer haftet, wenn eine Rechtsänderung übersehen wird? Und wer merkt überhaupt, dass etwas kaputt ist?

Sechs Fragen vor der Entscheidung

  1. Wie viele Änderungen pro Monat fallen realistisch an – nicht im Wunschdenken, sondern im letzten Jahr?
  2. Wer ist intern benannt, verfügbar und befugt, über die Website zu entscheiden?
  3. Was passiert, wenn diese Person drei Monate ausfällt?
  4. Wer beobachtet Rechtsänderungen wie das BFSG und meldet Handlungsbedarf?
  5. Wer bemerkt einen Ausfall, einen Fehler im Formular oder einen Einbruch der Ladezeit?
  6. Gehören die Zugänge, die Domain und der Quellcode nachweislich dem Unternehmen?

Frage sechs wird am häufigsten falsch beantwortet. Prüfe vor jeder Zusammenarbeit, dass Domain, Hosting und Code auf das Unternehmen laufen – nicht auf den Dienstleister.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Muss meine Website barrierefrei sein?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es verpflichtet Anbieter, deren digitale Dienstleistungen sich direkt an Verbraucher richten – etwa Onlineshops, Buchungsstrecken oder Kundenkonten. Maßstab ist die Norm EN 301 549, die auf WCAG 2.1 Level AA verweist. Rein private und rein geschäftliche B2B-Angebote fallen nicht darunter. Ausgenommen sind zudem Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz, sofern sie keine Dienstleistungen für Verbraucher digital anbieten. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Muss ich einen Chatbot als KI kennzeichnen?

Ja. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026. Wer ein KI-System betreibt, mit dem Menschen direkt interagieren, muss diese darüber informieren, dass sie mit einer künstlichen Intelligenz sprechen. Ein Hinweis beim ersten Kontakt genügt in der Regel. Auch künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Ton- und Videoinhalte müssen als solche erkennbar sein.

Reicht in meinem Cookie-Banner ein Akzeptieren-Button?

Nein. Nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz muss die Ablehnung auf derselben Ebene und mit gleichem Aufwand möglich sein wie die Zustimmung. Der Ablehnen-Button muss in Sichtbarkeit, Größe, Farbe und Platzierung gleichwertig zum Akzeptieren-Button sein und darf nicht erst in einer Untermenü-Ebene erscheinen. Das Verwaltungsgericht Hannover hat diese Anforderung im März 2025 bestätigt.

Sollte die Website intern betreut werden oder von einer Agentur?

Das hängt vor allem von der Änderungsfrequenz ab. Wer täglich oder wöchentlich Inhalte veröffentlicht, fährt mit interner Betreuung meist günstiger und schneller. Wer die Seite selten ändert, aber punktuell Spezialwissen braucht – etwa für einen Relaunch, ein Barrierefreiheits-Audit oder technisches SEO – ist extern besser aufgehoben. In der Praxis bewährt sich häufig ein hybrides Modell: Die Agentur baut ein Designsystem und übernimmt Technik und Rechtsthemen, die Inhalte pflegt das Unternehmen selbst.

Wie oft sollte eine Website überarbeitet werden?

Ein vollständiger Relaunch alle paar Jahre ist meist die teuerste und schlechteste Variante, weil dabei jedes Mal Wissen und Rankings verloren gehen. Sinnvoller ist ein System, das laufend erweitert wird: Inhalte fortlaufend aktualisieren, Technik und Recht jährlich prüfen, Gestaltung nur dann grundlegend ändern, wenn sich die Marke oder das Angebot wirklich verändert hat.

Nächster Schritt

Wo steht deine Seite?

Wir schauen uns deine Website an und sagen dir konkret, welche der hier genannten Punkte dich betreffen – und welche nicht. Ohne Paketpreis und ohne Dringlichkeitsrhetorik.